Bagatellschaden am Wagen

Auch aus dem kleinsten Kratzer im Lack kann ein teurer Spaß werden, wenn die Unfallmeldung Lücken hat. Eine Checkliste hilft Autofahrern, Kosten und Ärger zu sparen.
Nur eine Sekunde unvorsichtig, schon ist das Malheur passiert: ein Auffahrunfall auf der Abbiegespur, ein kleinerer Zusammenstoß beim Ausparken, Schrammen im Lack, die Scheinwerfer zersplittert – geringe Sachschäden, die im Straßenverkehr täglich dutzendfach verursacht werden.
Haben Sie den Schaden verursacht und sind der oder die Geschädigten nicht anwesend, gilt die Faustregel: 15 Minuten Wartezeit bei Schäden bis schätzungsweise ca. 200 Euro, bei höheren Schäden sollten Sie 30 bis 60 Minuten warten. Sie können die Wartezeit dadurch abkürzen, indem Sie die Polizei verständigen - damit sind Sie auf der sicheren Seite. Ein Zettel an der Windschutzscheibe ohne Wartezeit reicht in keinem Fall. Wer das tut, riskiert seinen Führerschein, wenn er sich nicht binnen 24 Stunden bei Polizei bzw. Versicherung meldet. Auch wenn beide Unfallbeteiligte vor Ort sind, empfiehlt es sich, 110 zu wählen, selbst wenn die Polizei bei Bagatellschäden oft nur die Personalien aufnimmt. Kommt es im Nachhinein doch noch zum Streit, kann man die Ordnungshüter als Zeugen benennen.
In einigen Fällen geht es jedoch gar nicht ohne Polizei:
Immer wenn ...
... es Verletzte gibt.
... der Sachschaden erheblich erscheint (über ca. 1.000 Euro).
... ein Unfallbeteiligter die Pflichtangaben (Personalien, Versicherung) verweigert.
... Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
... der Unfallgegner Fahrerflucht begeht.
... Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung beteiligt sind.
... Öl oder Treibstoff auslaufen.
... Fahrzeuge geräumt werden müssen.
... eine Unfallstelle nur mit hohem Aufwand abgesichert werden kann.
Für die Unfallmeldung sind Sie bei einem Bagatellschaden meist auf sich allein gestellt. Den Versicherern reicht das Kurzprotokoll der Freunde und Helfer für die Schadenregulierung in der Regel nicht aus.
Also Professionelle Unfallmeldung erstellen.
"Bewahren Sie Ruhe und geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Fangen Sie sofort an, Beweise zu sammeln und sich Notizen zu machen. Dabei sollten Sie nach einer Checkliste vorgehen, die sie zusammen mit Stift und Digitalkamera im Handschuhfach parat haben sollten.

Die Checkliste für Ihr Handschuhfach sieht so aus:
Das will die Versicherung wissen:
Ort, Zeit, Straßenzustand
Personalien der Beteiligten
Fahrzeugtypen, Kennzeichen
Kurze Beschreibung, was passiert ist
Damit sammeln Sie zusätzliche Pluspunkte:
Skizze oder - noch besser - Fotos vom "Tatort". Mindestens ein Bild sollte das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs zeigen.
Namen und Adressen von Zeugen
Von allen Beteiligten unterschriebenes offizielles Unfallprotokoll (erhält man kostenlos beim Versicherer oder Automobilclubs).

Tipp: Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigter eventuell in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Service ist unter 0180 / 25 0 26 rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar. Versäumt man es, eine Unfallmeldung zu erstellen oder fehlen wichtige Angaben, kann es passieren, dass die Schuldfrage nicht zu klären ist. Wenn der Unfallgegner im Nachhinein alles auf Sie abwälzt und die gegnerische Versicherung nicht zahlt, wird der Fall womöglich vor dem Verkehrsrichter entschieden.
In solchen Fällen entscheiden die Gerichte oftmals dann nach dem 50:50-Prinzip: Ist der Fall strittig, müssen eben auch beide gleich viel zahlen. Das heißt: jeder bekommt nur die Hälfte seines Schadens ersetzt, bei beiden steigen die Kosten für die Versicherung. Ein teurer Spaß vor allem für den, der eigentlich im Recht ist.
Vorsicht vor Rückstufung
Wer denkt: Glück im Unglück, der Schaden, den ich angerichtet habe, ist nur minimal, wird Augen machen, wenn die Quittung des Autoversicherers in der Post liegt. Für die Versicherung ist es nämlich völlig unerheblich, ob es sich um einen Totalschaden oder Mini-Kratzer handelt - alles wird in einen Topf geworfen und gleich behandelt, der Versicherte wird in eine höhere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. In den meisten Fällen macht es da Sinn, in den sauren Apfel zu beißen und die Reparatur aus eigener Tasche zu bezahlen. Oder aber, Sie nutzen die Gunst der Stunde und wechseln zu einem günstigeren Anbieter. Bis vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit (meist Ende des Jahres) haben Sie dafür Zeit. Wie stark sich eine Rückstufung auswirkt, hängt u.a. von der Höhe des Jahresbetrags und der erreichten Schadenfreiheitsklasse ab. Stiftung Warentest bietet dafür einen so genannten Grenzwert-Rechner an, zu sehen bei (www.finanztest.de/grenzwertrechner), mit dem Sie ausrechnen können, wie viel Sie nach einem Schaden bei Ihrem Versicherer zahlen müssen. Mein Rat: Sind Sie 25 Jahre schadenfrei gefahren, sollte der neue Tarif einen Rabattretter enthalten. Dann gilt: Einmal ist keinmal. Erst beim zweiten Schaden, den Sie verursachen, werden Sie zurückgestuft.

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