Wie muss Hackfleisch gekennzeichnet sein?

Hackfleisch ist ein besonders sensibles Lebensmittel. Der richtige Umgang mit Hackfleisch von der Herstellung bis zum Verbrauch wurde deshalb vom Gesetzgeber in der Hackfleischverordnung eigens vorgeschrieben.

Durch seine lockere Oberflächenstruktur und den hohen Eiweißgehalt bietet Hackfleisch den idealen Nährboden für die Vermehrung von Keimen.

Deshalb:
darf frisches Hackfleisch nur am Tag der Herstellung verkauft werden, darf Hackfleisch nicht aus aufgetautem, sondern nur aus frischem Fleisch hergestellt werden, darf die Innentemperatur in Verkaufstheken mit Hackfleisch höchstens 7 Grad Celsius betragen, muss tiefgefrorenes Hackfleisch abgepackt werden.

Frisches, verpacktes Hackfleisch muss ein Verbrauchsdatum tragen: "verbrauchen bis...." bei Angabe der Aufbewahrungstemperatur. Für tiefgefrorenes Hackfleisch ist folgender Hinweis erforderlich: "mindestens haltbar bis...." und "Nach dem Auftauen sofort verbrauchen".
Außerdem gilt für unverarbeitetes Rinderhackfleisch ab 01.01.2002 die neue Rindfleischetikettierung. Folgende Informationen müssen auf dem Etikett stehen:
Eine Referenznummer des Tieres oder einer Gruppe von Tieren, von denen das Fleisch stammt. Das Land, in dem das Tier geschlachtet wurde. Das Land, in dem das Hackfleisch hergestellt wurde. Das Land aus dem das Tier kommt, wenn es nicht dasselbe ist, wie das Land, in dem das Hackfleisch hergestellt wurde.

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