Allgemeines zur Krankenzusatzversicherung

Grundsätzlich können alle Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Krankenzusatzversicherung beantragen, unabhängig davon, ob Sie freiwilliges oder Pflichtmitglied sind.
Allerdings verlangen alle Privaten Krankenversicherer, auch für die Beantragung einer Krankenzusatzversicherung, einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen, z. B. nach Erkrankung in den letzten Jahren, Unfällen, Zahnbehandlungen und Kuren gestellt. Der Versicherer kann einen Beitragszuschlag für schwerwiegende sowie noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen, einzelne Erkrankungen ganz vom Versicherungsschutz ausschließen oder Ihren gestellten Antrag komplett ablehnen. Nicht jede Versicherungsgesellschaft beurteilt die Risiken gleich. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!
Im Krankenhaus haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Behandlungen durch den jeweils Dienst habenden Arzt. Mit einer Zusatzversicherung können sie sich Extras, wie z. B. die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer sichern, die sonst fast immer Privatpatienten vorbehalten sind.
Hier mal die einzelnen Punkte bei einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgestellt, bzw. die Ergänzungsmöglichkeiten, die Sie zusätzlich abschließen können.
Was ist bei der Gesetzliche Krankenversicherung alles dabei:
Auswahl des Krankenhauses
Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Privatkliniken nur im Notfall. Geht der Versicherte in ein teureres Krankenhaus als das nächstgelegene geeignete, muss er die Mehrkosten (höhere Pflegesätze und zusätzliche Transportkosten) selbst zahlen.
Unterbringung im Krankenhaus
Allgemeine Pflegekasse, d. h. in der Regel Mehrbettzimmer
Behandelnder Arzt
Die jeweils Dienst habenden Krankenhausärzte (z. B. Stationsarzt oder Assistenzarzt)
Arzthonorare für Krankenhausbehandlung
Arzthonorare sind in der Vergütung enthalten, die die Kasse dem Krankenhaus für jeden Behandlungstag oder pauschal für die gesamte Behandlung zahlt.
Zuzahlungen im Krankenhaus
10 € / Tag für maximal 28 Krankenhaustage im Jahr

Ergänzungsmöglichkeiten durch private Zusatzversicherung, oder wo ist der Unterschied:
Auswahl des Krankenhauses
Die meisten Tarife übernehmen die Mehrkosten, wenn der Versicherte ein anderes als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. Einige übernehmen auch die zusätzlichen Transportkosten.
Einige Tarife übernehmen auch für Privatkliniken die zusätzlichen Kosten für Chefarztbehandlung und Ein- und Zweibettzimmer. Die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen zahlt der Versicherte dann aber selbst.
Unterbringung im Krankenhaus
Je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer – nimmt der Patient dies nicht in Anspruch, bekommt er häufig ein Ersatzkrankenhaustagegeld. In manchen Tarifen werden zusätzlich die von vielen Krankenhäusern gesondert berechneten Kosten für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss übernommen.
Behandelnder Arzt
Leitende Krankenhausärzte (Chefarzt). Manche Tarife zahlen auch für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulante Operationen durch leitende Ärzte.
Arzthonorare für Krankenhausbehandlung
Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte je nach Tarif bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (3,5fach), in manchen Tarifen auch für Honorarvereinbarungen darüber hinaus. Berechnet der Arzt mehr, als die Versicherung übernimmt, muss der Patient die Mehrkosten selbst zahlen.
Zuzahlungen im Krankenhaus
Manche Zusatzversicherungen übernehmen die gesetzliche Zuzahlung.

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