Das ändert sich für Sie mit der Gesundheitsreform

Mit dem 1. April sind Teile der neuen Gesundheitsreform in Kraft getreten und es sind einige Neuerungen eingetreten. Zum ersten Mal haben beispielsweise auch ältere und alte Menschen einen Rechtsanspruch auf Reha - Maßnahmen, außerdem sind nun endlich wirklich alle empfohlenen Schutzimpfungen Pflichtleistungen der Krankenkassen. Diese und viele Dinge mehr regelt die Gesundheitsreform neu. Weil viele der Änderungen Einfluss auf Ihr Leben haben können, habe ich die wichtigsten für Sie in Kürze zusammengestellt:

Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO, Robert-Koch-Institut in Berlin) empfohlenen Schutzimpfungen wie zum Beispiel gegen Diphtherie oder Hepatitis B werden nun von der Krankenkasse bezahlt. Das gleiche gilt für Vater- beziehungsweise Mutter-Kind-Kuren, wenn diese medizinisch gerechtfertigt sind.
Apotheken können Tabletten jetzt auch einzeln verkaufen. So sollen der „Medikamenten-Abfall“ und ein überflüssiger Tablettenkonsum eingeschränkt werden. Statt gleich eine ganze Packung mit 20 Kopfschmerztabletten zu kaufen, können Sie nun auch 4 oder sechs Tabletten in der Apotheke bekommen.
Versicherte von Krankenkassen müssen sich an eventuellen Folgekosten von selbst bezahlten Schönheitsoperationen beteiligen. Ist etwa bei einer Fettabsaugung etwas schief gegangen, muss die medizinische Nachbehandlung zum Teil ebenfalls aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Bislang waren Reha - Maßnahmen so genannte Ermessensleistungen: Die Krankenkasse konnte die Kosten dafür übernehmen, musste es aber nicht unbedingt. Seit dem 1. April haben nun Versicherte gesetzlicher Krankenkassen einen Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Reha - Maßnahmen. Das gilt insbesondere auch für ältere und alte Patienten.
Viele Schwangere wollen statt in der Klinik lieber in einem Geburtshaus ihr Kind zur Welt bringen, mussten dafür bisher jedoch in die eigene Tasche greifen. Mit der neuen Gesundheitsreform sind die Krankenkassen verpflichtet, bei ambulanten Geburten im Geburtshaus einen Kostenzuschuss zu leisten. Menschen, die krank sind oder waren, sind oft die besten Ratgeber und schließen sich deshalb mitunter in Selbsthilfegruppen zusammen. Die Krankenkassen sind nun verpflichtet, die Arbeit von Selbsthilfegruppen im Bereich der gesundheitlichen Vorsorge oder der Rehabilitation finanziell zu unterstützen.
Mit der neuen Gesundheitsreform haben Schwerstkranke einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Versorgung. Ambulante Pflegeteams, so genannte Palliative-Care-Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal, können diesen Menschen nun ein würdevolles Sterben Zuhause statt in einer Klinik ermöglichen.
Für die Behandlung bestimmter Krankheiten wie Krebs sind spezialisierte Krankenhäuser oft besser gerüstet als eine Arztpraxis. Deshalb wird nun Patienten mit bestimmten schweren oder seltenen Erkrankungen der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus leichter gemacht.
Klinikärzte können seit dem 1. April Patienten, die aus der Klinik entlassen werden, für bis zu drei Tage häusliche Krankenpflege verordnen und Arzneimittel mitgeben. Bislang mussten sich aus der Klinik entlassene Patienten ihre Verordnungen von einem niedergelassenen Arzt ausstellen lassen, obwohl der Klinikarzt meist besser über den Gesundheitszustand des Patienten informiert ist.
Bislang hatten gesetzlich Versicherte nur im eigenen Haushalt Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Das bisherige Gesetz übersah, dass immer mehr Menschen zum Beispiel in Wohngemeinschaften oder in betreuten Wohneinrichtungen leben. Mit dem 1. April besteht nun Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch in anderen Wohnformen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Orten wie Schulen oder Behindertenwerkstätten.
Das alles hat sich nun geändert, wie es scheint auch einiges zum besseren.

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