Feinstaubverordnung seit März 2007 in Kraft

Freie Fahrt bald nur noch mit Plakette: Grün, Gelb oder Rot? Die neue Umweltplakette gibt Auskunft. Seit 1. März gilt in Deutschland die Plakettenverordnung für Kraftfahrzeuge. Aufgrund der Feinstaubbelastung in den Innenstädten muss an der Windschutzscheibe der Fahrzeuge künftig eine Plakette angebracht sein, die über das Abgasverhalten des Autos Auskunft gibt. Bislang sind aber nur in größeren Städten so genannte Umweltzonen geplant. Bereits im Mai 2006 hat das Bundeskabinett nach EU- Vorgabe eine Verordnung zur Kennzeichnung von emissionsarmen Fahrzeugen beschlossen. Diese soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die in den Städten derzeit vielfach zu hoch ist. Dazu sieht die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot singnalisiert. Bei einem solchen Fahrverbot dürfen künftig lediglich Fahrzeuge mit „richtiger“ Plakette fahren.
Die Umweltplaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4. Sie erhält eine grüne Plakette. Schadstoffgruppe 3. wird mit einer gelben Plakette, die Gruppe 2. mit einer roten Plakette versehen. In diese insgesamt drei Gruppen fallen deutlich mehr als die Hälfte aller in Deutschland zugelassenen Pkws. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen dagegen Autos mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator und ältere Diesel-Fahrzeuge. Sie werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen nicht passieren. Die Zuordnung des Fahrzeuges zu einer Schadstoffgruppe wird durch die emissionsbezogene Schlüsselnummer, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, bestimmt.
Nicht von der Kennzeichnungsverordnung betroffen sind übrigens Mopeds und Motorräder (zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge). Weiterhin regelt die Verordnung Ausnahmen von der Kennzeichnung, zum Beispiel land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen oder Kraftfahrzeuge für Behinderte.
Die Feinstaubplaketten finden bereits jetzt reißenden Absatz. Rund vier Millionen der Aufkleber hat der Zentralverband des deutschen Kfz- Gewerbes (ZDK) schon an seine angeschlossenen Werkstätten ausgeliefert.

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