Kassenwechsel lohnt sich nach wie vor

Das hat ein Vergleich der Stiftung Warentest bestätigt. In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" werden Leistungen und Beitragssätze von 156 gesetzlichen Krankenkassen gegenübergestellt.
Fazit: Ein Kassenwechsel spart nicht nur mehrere hundert Euro im Jahr, sondern kann auch ein Mehr an Leistungen und Service ermöglichen.
Der Unterschied im Beitragssatz kann bis zu 3 Prozent betragen Je nach Verdienst ist damit eine Ersparnis von bis zu 400 Euro jährlich möglich. Nur 12,5 Prozent ab 1.1.2007 verlangt beispielsweise die BIG und punktet gleichzeitig mit einem 24-Stunden-Service und individuellen Zusatzleistungen.
Zehn Kassen haben Beitragssatz erhöhtBesonders wenn die eigene Krankenkasse ihre Beiträge erhöht hat, lohnt es sich, über einen Wechsel nachzudenken. Aktuell haben zehn Kassen den Beitragssatz heraufgesetzt. So steigt beispielsweise die Belastung für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz von ehemals 13,3 Prozent ab dem ersten Juni 2006 auf 13,9 Prozent. Versicherte der BKK Anker-Lynen-Prym, ehemals Preisbrecher unter den BKK, müssen seit dem 1.Mai ebenfalls 0,6 Beitragssatzpunkte monatlich mehr berappen.
Besondere Kündigung bei erhöhtem Beitragssatz möglichDer Wechsel der Krankenkasse ist einfach. Es reicht ein formloser Brief mit der Kündigung. Die Kasse muss dann innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung schicken. Mit dieser können sich Versicherte dann eine neue Kasse suchen. Solange ein Arbeitnehmer nicht mehr als 3.937,50 Euro monatlich brutto verdient, muss ihn jede Kasse aufnehmen. Grundsätzlich gilt: nach einer 18-monatigen Bindungsfrist kann jederzeit gewechselt werden. Bei Beitragssatzerhöhungen profitiert der Versicherte zudem von einem Sonderkündigungsrecht, das ihm - unabhängig von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft - einen sofortigen Wechsel ermöglicht.

Kassenwechsel - Qual der Wahl
Die Krankenkasse wechseln, nichts einfacher als das. Im günstigsten Fall sparen Versicherte dadurch einige hundert Euro im Jahr. Dabei sind die Leistungen der Kassen fast identisch, aber eben nur fast. Wer Wert auf Sonderleistungen, Bonusprogramme oder einen Ansprechpartner vor Ort legt, sollte nicht nur auf den Beitragssatz achten.
Kündigen leicht gemachtGrundsätzlich können gesetzlich Versicherte in jede Kasse wechseln, vorausgesetzt sie waren in Ihrer Krankenkasse mindestens 18 Monate versichert. Wer schriftlich gekündigt hat, ist dann nach Ablauf des übernächsten Kalendermonats Mitglied der neuen Kasse. Ein Beispiel: Wer im Juni kündigt, bleibt bis Ende August in der alten Kasse, ab 1. September wäre er dann in der neuen. Vor Ablauf der 18-Monate-Frist ist die Kündigung nur dann möglich, wenn die Kasse den Beitragssatz erhöht - und zwar wenn innerhalb von zwei Monaten nach der Erhöhung gekündigt wird. Familienmitglieder, die beitragsfrei mitversichert sind, haben kein Wahlrecht.
Leistungen festgeschriebenWer wechseln will, hat die Qual der Wahl: Über 260 gesetzliche Krankenkassen bieten ihre Dienste an. 95 Prozent ihrer Leistungen sind zwar identisch - weil gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus bieten manche Kassen aber Sonderleistungen etwa bei der häuslichen Krankenpflege oder bei Haushaltshilfen an. Einige unterstützen im Rahmen von Modellprojekten alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder Naturheilverfahren. Zudem können Kassen gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mit Bonusprogrammen honorieren. Dazu gehören regelmäßige Vorsorge und Früherkennung. Auch wer sich in ein Hausarztsystem oder in ein Programm für chronisch Kranke einschreibt, kann mit Boni rechnen. Unterschiede gibt es auch bei der Präsenz: Einige Kassen haben ein dichtes Filialnetz, andere sind über Telefon und Internet erreichbar, was in der Regel Kosten spart.

Wie ein PrivatpatientFreiwillig Versicherten, das sind Kassenmitglieder, die mit ihrem Monatseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von monatlich 3.937,50 Euro liegen, bieten viele Krankenkassen darüber hinaus Selbstbehalt-Tarife an. Der Vorteil: Dadurch sinkt zunächst der Beitrag. Im Gegenzug müssen die Versicherten allerdings die Arztkosten bis zu einer gewissen Höhe selbst tragen. Zudem ist der Selbstbehalt nur in Verbindung mit der Kostenerstattung möglich, will heißen: Der Versicherte zahlt wie bei der Privatbehandlung sämtliche Arztrechnungen zunächst selbst und rechnet später mit der Kasse ab.
Selbstbehalt kann teuer werdenDas kann allerdings teuer werden, warnt die sächsische Verbraucherzentrale: Denn die Kasse erstattet nur den üblichen Satz, der Arzt kann jedoch - wie bei Privatpatienten auch - das Dreifache verlangen. Die Differenz muss der Versicherte tragen. Hinzu kommen Beträge für Verwaltungskosten und die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Diese Zusatzkosten können die erhoffte Beitragsermäßigung erheblich reduzieren, rechnen die Verbraucherschützer vor. Zudem muss der Versicherte sich für mindestens ein Jahr an die Kostenerstattung binden.
Kein Arzt, Beiträge zurückDie Alternative: Viele Kassen bieten eine Beitragsrückzahlung an. Dabei bekommen freiwillig Versicherte einen Teil der Beiträge zurück, wenn sie ein Jahr lang nicht beim Arzt waren oder die Rechnung selbst bezahlt haben. Fast alle Leistungen zur Verhütung und zur Früherkennung sind davon nicht betroffen und können grundsätzlich in Anspruch genommen werden, ohne dass der Bonus verfällt. Die Rückzahlung darf ein Zwölftel des Jahresbeitrages aber nicht überschreiten.

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