Info an alle Verbraucher, das hat sich in diesem Jahr 2007 geändert

Sparerfreibetrag
Das Finanzamt hält schon bei kleinen Sparsummen die Hand auf. Sparer erleben ab dem 1. Januar harte Zeiten. Verantwortlich hierfür ist die Minderung des Sparerfreibetrags von derzeit 1.370 Euro/2.740 Euro auf nur noch 750 Euro/1.500 Euro (ledig/verheiratet).
Deshalb wichtig: Sparer, die bei mehreren Banken Freistellungsaufträge gestellt haben, müssen ihre Aufträge den neuen Werten anpassen!

Elterngeld
Wenn Ihr Kind erst zu Beginn des neuen Jahres das Licht der Welt erblickt, darf sich freuen, denn dann gibt es das neue Elterngeld.
Rund 67 Prozent vom letzten Nettoeinkommen, maximal 1.800 Euro, bekommen dann monatlich Mütter und Väter, die ihre Berufstätigkeit bis zu zwölf Monate für das Kind unterbrechen. Zusätzlich kann der andere Partner auch noch mal 2 Monate aussetzen. Außer der Obergrenze der Leistung von 1.800 Euro gibt es keine Verdienstobergrenze. Beim vorherigen Erziehungsgeld gab es eine Obergrenze von 30.000 Euro für das gesamte Familieneinkommen.

Kindergeld
Kindergeld gibt es nur noch bis zum 25. nicht mehr bis 27. Lebensjahr, so steht auch hier die Änderung an. Für alle aber, die dieses Jahr bereits 25 geworden sind oder noch werden, wird alles beim Alten bleiben. Wer dieses Jahr 24 wird (oder schon wurde), der bekommt immerhin noch bis zum 26. Geburtstag Kindergeld. Alle anderen trifft die Kürzung des Kindergeldes auf 25 voll.

Arbeitslosenversicherung
Ab dem 1.1.2007 zahlt die Bundesnetzagentur für ALG II-Empfänger weniger Rentenbeitrag. Statt 78 Euro gibt es nur noch 40 Euro im Monat für die Altersvorsorge.

GEZ -Gebühren fürs Internet
Für alle, die sich bisher vor GEZ - Gebühren drücken konnten, wird es im neuen Jahr richtig schwer. Dann werden für Computer mit Internetanschluss Gebühren erhoben. Wer bereits zu Hause für TV und Radio zahlt, braucht diesen Betrag allerdings nicht zusätzlich zahlen.

Mehrwertsteuer
Mit dem Jahreswechsel wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16 auf 19 Prozent angehoben. Für ein Kleidungsstück mit einem Wert von 20 Euro werden also nicht mehr 3,20 Euro, sondern 3,80 Euro Mehrwertsteuer fällig. Lebensmittel sind nicht von der Erhöhung betroffen. Hier werden weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet.

Versicherungssteuer
Genau wie die Mehrwertsteuer wird die Versicherungssteuer ab Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent angehoben. Dabei erhöht sich auch der besondere Steuersatz für bestimmte Versicherungen. So werden für Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 14% (bisher 11%), für Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung 17,75% (bisher 14,75%) und für die Hausratversicherung mit Feuerversicherung 18% (bisher 15%) Versicherungssteuer fällig.

Rentenversicherung
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung soll zur Stabilisierung der Rentenfinanzen 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben werden und bis 2009 stabil bleiben. Zusätzlich wird die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Steuerliche Absetzbarkeit für die Altersvorsorge
Vorsorgekosten (gesetzliche Rente plus Rürup) sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Höhe der absetzbaren Kosten enge Grenzen gezogen. Das sind im Jahr 2006 62 Prozent der Beiträge, höchstens also 12.400 Euro. Im Jahr 2007 sind es 64 Prozent, höchstens 12.800 Euro.

Pendlerpauschale
Ab dem 1.1.2007 sind Berufspendler schlechter gestellt. Vor allem diejenigen, die eine Strecke unter 21 Kilometern zurücklegen, sind im Nachteil. Denn erst ab dem 21. Kilometer dürfen 30 Cent pro gefahrenen Kilometer für die einfache Strecke als Werbungskosten abgezogen werden. Auch Bus- u. Bahnfahrer dürften sich ärgern: Die tatsächlichen Kosten für ein Ticket können überhaupt nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Auch hierbei gilt dann nur die Pauschale ab dem 21. Kilometer.
Kleiner Lichtblick: Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) werden die Deutschen 2007 etwas mehr Konsumpotenzial haben als 2006. Laut GfK stehen den Verbrauchern Nettoeinkommen von insgesamt 1.488 Milliarden Euro zur Verfügung. Pro Kopf entspricht dies einer Kaufkraft bzw. einem durchschnittlichen verfügbaren Einkommen von 18.055 Euro im Jahr, das jeder Bundesbürger für Lebensunterhalt und Konsum ausgeben kann.

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