Versteigerungen boomen, Tipps und Anregungen

Nicht nur bei Ebay und Co. Auch Auktionen im Fundbüro, bei der Bundesbahn oder im Leihhaus finden reges Interesse. Doch ein Schnäppchen macht nur, wer sich an bestimmte Regeln hält.
Sie wollen günstig ein gutes gebrauchtes Auto, einen Hubschrauber oder gar ein Schiff erwerben? Dann sollten Sie sich die Angebote der Verwertungsgesellschaft des Bundes (VEBEG) im Internet anschauen. Die Preise der staatlichen Fahrzeuge liegen hier deutlich unter denen im Gebrauchtwagenhandel. Oder suchen Sie eher nach einem Fahrrad-Schnäppchen? Dann sollten Sie die öffentliche Auktion eines städtischen Ordnungsamtes besuchen. Dort finden Sie, was beim kommunalen Fundbüro nicht abgeholt wurde. Ob Fahrzeuge, Kunst, Bücher, Insolvenzware oder sogar Weine, sogar Patente, versteigert wird heute fast alles und überall. Günstigen Schmuck gibt es bei Auktionen von Leih- oder Pfandhäusern, Koffer oder Handys bei der Bahn oder auf Flughäfen. Wollen Sie ein Grundstück oder eine Immobilie zum Schnäppchenpreis erwerben, dann ist das nächste Amtsgericht die richtige Adresse. Hier finden die so genannten Zwangsversteigerungen statt. Ob im Internet oder ganz öffentlich, wenn Sie bei Auktionen ein Schnäppchen machen wollen, sollten Sie die vier Grundregeln jeder Versteigerung beachten, ansonsten zahlen Sie am Ende mehr als geplant oder sogar mehr als den marktüblichen Preis.
Über Auktionsbedingungen informieren. Im Pfandhaus gelten andere Regeln als im Internet-Auktionshaus. Die sollte man kennen, um nicht ausgetrickst zu werden.
Kühlen Kopf bewahren: Bleiben Sie cool, wenn andere Bieter den Preis hochtreiben.
Marktpreise: vorher recherchieren. Nutzen Sie Preisvergleiche, um den Markt zu sondieren.
Limit einhalten: Setzen Sie sich vor der Auktion einen Höchstpreis, den Sie nicht überschreiten dürfen.
Zeitpunkt für das Angebot richtig wählen: Geben Sie Ihr Gebot erst kurz vor Torschluss ab, dann können Sie zunächst das Verhalten Ihrer Mitbewerber sondieren.
Bequem aber mit Risiko: Ebay und Co.
Im Internet ist Ebay Marktführer. Die Angebote, aber auch die Betrüger, dort werden immer zahlreicher. Darum sollte man folgende Tipps im Hinterkopf haben:
Niemals Ebay - Mitgliedsdaten herausgeben.
Achten Sie, als Verkäufer, besonders auf Marken- und Urheberrecht.
Kein Geld überweisen, wenn Kontoinhaber und Verkäufer nicht die gleiche Person sind.
Verkaufsabwicklung prüfen: Keine Ware ohne Käuferschutz bezahlen. Ein solcher finanzieller Käuferschutz bedeutet, dass das jeweilige Auktionshaus bei Problemen einspringt und Ihnen Ihren Kaufpreis unter Umständen auch zurückzahlt.
Sofortkaufoption nutzen. Sie ist zwar manchmal teurer als eine ersteigerte Ware, doch lässt sich dadurch Zeit sparen und man hat die Sicherheit, den gewünschten Artikel auch tatsächlich erstanden zu haben.
Einen Überblick über die gesamte Auktions-Branche kann man sich bei Auktionsindex.de verschaffen. Einkaufslotsen wie Preisauskunft.de sind auch hier eine nützliche Hilfe beim Preisvergleich. Denn nicht immer ist Ebay die günstigste Wahl.
Tipps für Verkäufer:
Wer selbst etwas versteigern will, sollte wissen, wie die Käufer ticken, und was ein Angebot attraktiver erscheinen lässt. Nur so lässt sich am Ende das Maximum herausholen. Vor allem im Internet gelten folgende Regeln:
Ware beschreiben: Alle Vorzüge, aber auch Macken sollten erwähnt werden. Legen Sie nach Möglichkeit ein Bild bei.
Mindestpreis: Der Preis sollte realistisch sein, um so niedriger sie ihn ansetzen, desto mehr Interesse bei den Käufern.
Auktionsende: Am meisten Menschen stöbern in den frühen Abendstunden und am Wochenende im Netz herum. Die Auktion sollte daher möglichst nicht mitten in der Nacht enden.
14-Tage-Frist: Lassen Sie die Auktion nicht länger als 14 Tage, besser nur 3-7 Tage laufen. Das Interesse der Bieter erlahmt sonst schnell.
Neu: Auktionsportale für Dienstleistungen:
Noch relativ neu sind Auktionsportale, in denen Dienstleistungen angeboten werden, z. B. Maler- und Fliesenlegearbeiten. Es gibt Bewertungssysteme, bei denen sich Auftraggeber und Handwerker beurteilen können. Hat ein Handwerker nur negative Urteile erhalten, kann der Auftraggeber ihn ablehnen und einem anderen den Zuschlag geben.
Mein Rat: Nicht die Katze im Sack kaufen. Je genauer Sie Art und Umfang des Auftrags beschreiben, desto mehr konkrete Angebote bekommen Sie.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Hat sich Rolling Stone Keith Richards wirklich das Blut austauschen lassen?

Gläser oder Marmeladengläser aus Bleikristall, giftig oder nicht

Rund um den Auto - Reifen