Geldanlagetipps
Die Inflation nagt am Geld aller Sparer, doch es gibt jetzt ein Gegenmittel, und zwar, die inflationsgeschützte Anleihen. Mit der Inflationsrate steigen ihr Zins und ihre Rückzahlungen.Laut der europäischen Statistikbehörde Eurostart lag die Preissteigerungsrate im Jahr 2006 in Deutschland bei 1,8 Prozent. Zurzeit wird allgemein mit Inflationsraten von 2 Prozent gerechnet. Vom Wertverlust betroffen, sind vor allem Geldvermögen, in erster Linie Bargeld, aber auch Geld, das in Zinspapieren angelegt ist. Hingegen sind Sachwerte weniger von der Inflation betroffen. Spezielle Anleihen können vor Wertverlust schützen. Ihr Zins und ihr Rückzahlungsbetrag steigen mit der Inflationsrate. Solche Papiere gibt es international schon länger. In Deutschland ist seit einem Jahr eine inflationsgeschützte Bundesanleihe auf dem Markt. Sie hat eine Laufzeit bis 2016 und ist mit einer festen Verzinsung von 1,5 Prozent ausgestattet.Der Inflationsausgleich wird extra bezahlt, darum ist der Kupon so niedrig. Auf die eingezahlte Summe und auf die Zinsen gibt es diesen Inflationsausgleich. Würde ein Anleger 1000 Euro in diese inflationsgeschützte Anlage investieren, bekäme er nach einem Jahr 15 Euro Zinsen plus einen Inflationsausgleich von 1,8 Prozent auf 15 Euro, macht 27 Cent. Würde die Anlage zum gleichen Zeitpunkt fällig, käme zu den Zinsen auch noch der Inflationsausgleich auf die Summe bei 1,8 Prozent 18 Euro. Insgesamt würde der Anleger also 1033,27 Euro mit der inflationsgeschützten Anlage bekommen.Inflationsgeschützte Anleihen gelten als Finanzinnovationen. Deshalb müssen Sie Kursgewinne auch nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist versteuern.Ein guter Tipp: Teilen Sie Ihr Geld auf. Einen, wenn auch begrenzten Inflationsausgleich bieten auch herkömmliche Anleihen. Anleihen mit festem Zins sind sogar besser als Inflationsgeschützte, wenn die Inflation weniger als erwartet steigt. Setzen Sie also nur auf diese Form der Anlage, wenn Sie mit stark wachsendem Wertverlust rechnen.
Altersvorsorge ist nun besser geschützt
Bei einer Insolvenz müssen Selbstständige nicht mehr fürchten ihre Altersvorsorge vollständig zu verlieren, da der Bundestag ein Gesetz zum Pfändungsschutz beschlossen hat. Selbstständige mussten bislang ihr private Versicherung kündigen und mit dem Rückkaufswert Schulden tilgen. Jetzt dürfen sie, ohne das etwas gepfändet werden darf, je nach Alter pro Lebensjahr zwischen 2000 Euro (für 18- bis 29-Jährige) und 9000 Euro (für 60- bis 65-Jährige) auf einem Altersvorsorgekonto liegen haben. Dies wären bei einem 25-Jährigen 50000 Euro. Die Höchstgrenze von 238000 Euro greift bei Älteren. Doch dieser Schutz gilt nur für Verträge, bei denen die Rente oder eine sonstige regelmäßige Zahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr fließt. Mit ihrem Versicherer eine Rentenzahlung vereinbaren, müssen Kunden mit einer Kapitallebensversicherung, da der Schutz nicht gilt, wenn Kapital auf einem Schlag ausgezahlt werden kann.
Informationen aus Wirtschafts- Nachrichten
Altersvorsorge ist nun besser geschützt
Bei einer Insolvenz müssen Selbstständige nicht mehr fürchten ihre Altersvorsorge vollständig zu verlieren, da der Bundestag ein Gesetz zum Pfändungsschutz beschlossen hat. Selbstständige mussten bislang ihr private Versicherung kündigen und mit dem Rückkaufswert Schulden tilgen. Jetzt dürfen sie, ohne das etwas gepfändet werden darf, je nach Alter pro Lebensjahr zwischen 2000 Euro (für 18- bis 29-Jährige) und 9000 Euro (für 60- bis 65-Jährige) auf einem Altersvorsorgekonto liegen haben. Dies wären bei einem 25-Jährigen 50000 Euro. Die Höchstgrenze von 238000 Euro greift bei Älteren. Doch dieser Schutz gilt nur für Verträge, bei denen die Rente oder eine sonstige regelmäßige Zahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr fließt. Mit ihrem Versicherer eine Rentenzahlung vereinbaren, müssen Kunden mit einer Kapitallebensversicherung, da der Schutz nicht gilt, wenn Kapital auf einem Schlag ausgezahlt werden kann.
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